BAföG nach der Erzieherausbildung?!

Folgende Informationen erreichten uns durch die Email einer Schülerin in der letzten Woche und wurden auch durch die Schulleitung bestätigt. Die Email stammt von der AStA der KFH NW Abt. Aachen und lautet folgendermaßen:

Frage:

Grüße,

ich habe von einer Bekannten (Studentin an der KFH) gehört, dass es zu

Problem bei der Beantragung von Bafög kommt, wenn man davor eine

Ausbildung zur Erzieherin an der Clara-Fey-Schule abgeschlossen hat.

Kann ich nun damit rechnen, dass ich, wenn ich an der KFH anfange, kein

Bafög mehr erhalte?

Oder gilt dies nur bei Abschluss der Ausbildung?

Antwort der AStA :

Mit dieser Frage beschäftigen wir uns derzeit auch und anscheinend haben nur Leute bei uns an der Abteilung dieses Problem. Aber ich will versuchen, dir deine Fragen zu beantworten.

Soweit wir herausbekommen haben, gilt diese Regelung nur, wenn man die Ausbildung abgeschlossen hat.

Das liegt an folgendem Sachverhalt.

Man hat die Zugangsbedingungen für die Erzieherausbildung wohl verändert und verlangt nun eine Ausbildung (als Kinderpflegerin oder ähnlichem), bevor man die Ausbildung zur Erzieherin aufnehmen kann.

Das war mir schon völlig neu, aber so sagte man es uns beim Amt. Somit hat man schon eine Ausbildung bevor man seine eigentlich beginnt.

Schließt man dann noch die Erzieherausbildung ab, dann hat man schon die 2. Ausbildung in der Tasche und will man dann noch studieren gehen, dann beginnt man die 3. Ausbildung und die wird vom Bafögamt nicht mehr gefördert.

Sehr dumme Regelung, aber so soll sie momentan wohl sein. Wir sind aber daran am arbeiten und hoffe das noch mehr Hochschulen dieses Problem erkennen.

Das unfaire an der ganzen Sache ist, dass diese Regelung alle betreffen, die ab 2005 die Erzieherausbildung abgeschlossen haben. Diejenigen die aber letzten Sommer die Ausbildung abgeschlossen haben fielen noch nicht unter die neue Regelung mit der Ausbildung, die vorher absolviert werden muss. Dies nimmt das Amt aber in Kauf und hofft so noch etwas Geld zu sparen. Wurde uns so gesagt."

AStA der KFH NW Abt. Aachen

Robert-Schuman-Str. 25

52066 Aachen

Tel: 0241/1682941

Fax: 0241/1682943

E-Mail: asta.aachen@kfhnw.de

Zur Zeit finden Proteste und eine Prüfung dieser Verfahrensweise statt. Ich werde Sie weiter über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten, wenn ich die neuen Entwicklungen auf diesem Gebiet erfahre ! (Email an mich W.Loock@clara-fey.de)